Pflanzenschutzgerätekontrolle 2024

Wir prüfen - Sie sparen

Einladung zur Pflanzenschutzgerätekontrolle

vom 08.04. – 26.04.2024

  Termin vorab vereinbaren!

> Telefonisch oder per Mail

(07173) 9249525 - m.scharfenecker@bopp-technik.de

Der Gesetzgeber schreibt die Pflichtkontrolle von Pflanzenschutzgeräten alle 6 Kalenderhalbjahre vor.
Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen bringt Ihnen die jährliche Kontrolle folgende zusätzliche Vorteile:
✔ Gewissheit über die zuverlässige Funktion Ihres Gerätes
✔ Keine Ungenauigkeiten der Ausbringmenge
 

Nur 1 % Abweichung führt zu erhöhtem Pflanzenschutzmittelverbrauch und Minderertrag. Dies ist in der Regel mehr als der Aufwand einer gesamten Prüfung

 

Ansprechpartner

Julian Sanwald

Maximilian Ortmann